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Die Online-Handelsplattform Amazon erhöhte 2022 die Preise für ihren Zusatzdienst Amazon Prime. Zwei Gerichte urteilten, dass die zugrundeliegende AGB-Klausel unwirksam sei. Mit dieser Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW nun die zu viel gezahlten Beträge für die Betroffenen zurückholen.
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