Halloween-Streiche: Wer zahlt im Schadensfall?

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    Glibber-Schleim im Briefkasten, Rasierschaum auf Autos ... an Halloween geht es manchmal wild zu. Wer am 31. Oktober mit Süßem geizt, dem wird anschließend Saures gegeben – so der Brauch. Doch wer zahlt bei Sachbeschädigung am Haus oder an Fahrzeugen?

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