- Offizieller Beitrag
Finanzvertriebe verkaufen kapitalbildende Rentenversicherungen gern mit dem Argument, dass mit ihnen erheblich Steuern eingespart werden können. Im Gegensatz zu anderen Finanzprodukten ist hier nur die Hälfte der Erträge zu versteuern. Bei anderen Verträgen sei alles zu versteuern. Aber ist diese Aussage richtig? Wir haben nachgerechnet.
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