Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung auch für Eheleute möglich

    • Offizieller Beitrag

    Gute Nachrichten auch für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften: Inhaberinnen und Inhaber einer Nebenwohnung, die die Hauptwohnung nicht beim Beitragsservice gemeldet haben, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.


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