- Offizieller Beitrag
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfolgt die Rechte von Kund:innen der Sparkasse Nürnberg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Das Bayerische Oberste Landesgericht erklärte am 28. Februar 2024, dass die Sparkasse Nürnberg Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Die Richter:innen wichen bei der Berechnungsmethode von Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Da das Urteil hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, lässt er das Urteil vom BGH prüfen. Die Sparkasse Nürnberg hat auch Revision eingelegt.
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