Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten auswerten – was bedeutet das für mich?

    • Offizieller Beitrag

    Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz erlaubt gesetzlichen Krankenkassen, die Abrechnungsdaten ihrer Mitglieder auszuwerten – mit dem Ziel, mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie widersprechen.

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