P-Konto: Banken müssen über beabsichtigtes Ablaufen der Bescheinigung informieren

  • Viele Kreditinstitute „befristen“ die Bescheinigungen über höhere Freibetragsgrenzen für Pfändungsschutzkonten. Seit Dezember 2021 ist laut Gesetz eine Bescheinigung für mindestens zwei Jahre zu beachten. Banken und Sparkassen müssen Betroffene mindestens zwei Monate vorher darauf hinweisen, dass sie eine neue Bescheinigung verlangen werden.

    Mehr Informationen

    Batman jagt immer die Bösen

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!