Ärger beim Kauf von Möbeln und Küchen – das können Sie tun

    • Offizieller Beitrag

    Wer Möbel oder Küchen kauft, soll fast immer eine Anzahlung leisten. Doch eine Pflicht, das Geld vorzustrecken, gibt es nicht. Bedenken Sie: Ist der Händler pleite, ist Ihr Geld weg. Verzögert sich die Lieferung, sollten Sie Druck machen.

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