Höhere Kontoführungsgebühren bei Arbeitslosen- und Bürgergeld?

  • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Bürgergeld müssen bei vielen Banken Kontoführungsgebühren zahlen. Für Kundinnen und Kunden mit Lohn, Gehalt oder Rente ist dieser Service kostenlos. Doch Banken wie beispielsweise ING und Sparda-Bank sind kein Einzelfall. Die Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen hat Methode.

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