- Offizieller Beitrag
Die EOS Investment GmbH hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben – und dabei aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.
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