BGH: EOS darf Inkassokosten in die Höhe treiben

  • Inkassounternehmen genießen gemeinhin nicht den besten Ruf. Das liegt auch an Geschäftsgebaren wie dem der EOS Investment GmbH, die offene Forderungen von einer Schwesterfirma eintreiben lässt. Das bläht die Inkassokosten aus unserer Sicht künstlich auf. Leider hat der BGH im Verfahren gegen das Unternehmen jetzt gegen uns entschieden.

    Mehr Informationen

    Batman jagt immer die Bösen

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!