Von Verwahrentgelten auf Tagesgeld- und Girokonten waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Doch selbst für Sparkonten wurden Negativzinsen fällig. Die Commerzbank haben wir deswegen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist unserer Auffassung jetzt gefolgt: Entgelte auf Sparguthaben sind unzulässig.
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