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In der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, werden medizinische Unterlagen wie elektronische Arztbriefe, Befunde oder Medikamenteninfos gespeichert. Seit Oktober 2025 müssen Praxen, Apotheken und Kliniken bestimmte Daten eintragen. Die Verbraucherzentralen erklären, was wichtig ist.
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