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Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln werben mit schnellen Erfolgen oder der Heilung gesundheitlicher Beschwerden. Die Verbraucherzentralen zeigen, was erlaubt und was unseriöse Werbung ist. Spoiler: Krankheitsbezug, also Aussagen zum Nutzen bei Erkrankungen, sind für Lebensmittel immer verboten.
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