- Offizieller Beitrag
Versicherungsunternehmen dürfen den Rentenfaktor in Rentenversicherungsverträgen mittels einer Treuhänderklausel nicht einseitig herabsetzen. Eine derartige Klausel benachteilige Verbraucher:innen auf unangemessene Weise. Das entschied der Bundesgerichtshof.
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